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Indexmieten
Verbraucherpreisstatistik stellt auf das neue Basisjahr 2020 um
Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird turnusmäßig – in der Regel alle fünf Jahre – auf ein neues Basisjahr umgestellt und somit aktualisiert. Was das konkret für Indexmieten bedeutet, erklärt das Statistische Bundesamt (Destatis).
Warum sind eine Revision der Verbraucherpreisstatistik und die Umstellung auf ein neues Basisjahr erforderlich?
Die Verbraucherpreisstatistik misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke erwerben. Sie muss damit dem Wandel in den Verbrauchs- und Einkaufsgewohnheiten Rechnung tragen und neue Entwicklungen berücksichtigen. Im Mittelpunkt der Überarbeitung des Verbraucherpreisindex steht die Aktualisierung des Wägungsschemas für Waren und Dienstleistungen mithilfe neuer Daten über die Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte. Darüber hinaus bieten die Revisionen auch die Gelegenheit für die Umsetzung methodischer Änderungen, die außerhalb von Revisionen die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitablauf beeinträchtigen würden. In regelmäßigen Zeitabständen, hierzulande üblicherweise alle fünf Jahre, ist eine Anpassung daher erforderlich.
In welcher Weise wirkt sich die Umstellung auf Indexmietverträge aus?
Mit der Umstellung auf das neue Basisjahr können sich teilweise auch deutliche Änderungen der Teuerungsraten ergeben. Die turnusmäßigen Überarbeitungen beinträchtigen somit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitablauf und damit deren Verwendung in Miet- und Pachtverträgen oder bei Wertsicherungsklauseln (WSK). Um die zeitliche Vergleichbarkeit wiederherzustellen, erfolgt eine Neuberechnung von Vergangenheitswerten für den VPI zurück bis zum Beginn des neuen Basisjahres. Damit können regelmäßige Anpassungen für Indexmieten ohne Beeinträchtigung durch die Indexumstellungen erfolgen. Ergebnisse mit der neuen Basis 2020 liegen zu diesem Zeitpunkt nur für die Jahre 2020 bis aktuell vor. Rückrechnungen für einen längeren Zeitraum werden erst später eingestellt.
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Welche Serviceleistungen bietet das Statistische Bundesamt für die Umsetzung von Indexmietverträgen?
Für Vermieter, die Indexmieten abgeschlossen haben, kann die Umstellung auf ein neues Basisjahr eine Herausforderung darstellen. Daher findet sich eine kostenfreie Rechenhilfe speziell für diese Nutzergruppe auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes (dort auf der Themenseite der Preisstatistik). Dieses interaktive Programm ermöglicht die Berechnung von Veränderungsraten für beliebige Zeiträume mit Monats- oder Jahresergebnissen gängiger Verbraucherpreisindizes.
Als weitere Serviceleistung – gegen Kostenerstattung in Höhe von 30 Euro – besteht das Angebot, die Berechnung durch das Statistische Bundesamt durchführen zu lassen. Dazu ist ein Formblatt auszufüllen
Was raten wir bei Neuverträgen?
Um Klarheit über die Grundlage eines Indexmietvertrags oder ähnlicher Verträge zu schaffen, empfiehlt sich eine Nennung des genauen Preisindex, auf den sich der Vertrag bezieht, zum Beispiel auf den „Verbraucherpreisindex für Deutschland“. Dieser sehr umfassende Index, der die Veränderung des Preisniveaus aller von privaten Haushalten für Konsumzwecke erworbenen Waren und Dienstleistungen berücksichtigt, ist zur Nutzung von Indexmietverträgen zu empfehlen. Denn Teilindizes sind anfälliger für Brüche im Zeitvergleich, zum Beispiel durch sich ändernde Abgrenzungen. Außerdem sollte der Vertrag auf eine Veränderung des Index in Prozent (nicht zu verwechseln mit Prozentpunkten!) abstellen. Möglich sind spezielle Vertragsgestaltungen zum Zeitpunkt des Anpassungstermins, wie zum Beispiel „Jährlich im Februar wird die Miete entsprechend der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex aus dem abgelaufenen Jahr angepasst“. Dies hat den Vorteil, dass eine regelmäßige Anpassung auf der Grundlage der veröffentlichten Ergebnisse zum festen Zeitpunkt vorgenommen werden kann ohne zusätzliche eigene Berechnung und frei von saisonalen Beeinträchtigungen. Statistisches Bundesamt (Destatis)
Zum Hintergrund
Miet- und Grundstücksverträge, aber auch andere privatrechtliche Verträge sind oft mit Wertsicherungsklauseln beziehungsweise Preisgleitklauseln versehen, zu deren Anpassung häufig Preisindizes des Statistischen Bundesamtes verwendet werden. Verändert sich ein Preisindex, der Grundlage für die Berechnung derartiger Klauseln ist, aufgrund von Revisionsarbeiten, kann dies unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf einzelne Verträge haben. Bei Mietverträgen wird insbesondere auf den Verbraucherpreisindex (VPI) oder den Index der Einzelhandelspreise (EHPI) zurückgegriffen. Beide Indizes werden turnusmäßig in etwa fünfjährigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Die jüngste Umstellung erfolgte nun zum 22. Februar 2023. An diesem Tag wurden die Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 auf Grundlage der neuen Basis 2020 veröffentlicht. Zudem werden die Ergebnisse ab Berichtsmonat Januar 2020 rückwirkend neu berechnet, und die bisherigen Ergebnisse (mit der Basis 2015) werden revidiert.
Weitere Informationen
Das Statistische Bundesamt stellt weitere Informationen zum Thema Indexmieten bereit. Hier finden Sie jeweils die aktuellen Pressemitteilungen zum Verbraucherpreisindex sowie aktuelle Informationen, verfügbare Tabellen, einen direkten Zugriff zur Datenbank und individuell einstellbare Instrumente wie die oben erwähnte Rechenhilfe.