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Pressemitteilung vom 29.10.2015
Vermieter müssen Einzug eines Mieters bestätigen
Neues Melderecht ab 1. November 2015Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden. Ab dem 1. November 2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Darauf weist der Verband
Ein neuer Mieter ist verpflichtet, sich um die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zu kümmern. Sein Vermieter muss ihn dabei lediglich unterstützen.
Vermieter erhalten mit dem neuen Meldegesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So müssen die Meldebehörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssen Behörden auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen dem Vermieter nennen.
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