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Pressemitteilung vom 18.05.2021

Haus & Grund Karlsruhe lehnt Einführung eines CO2-Preises auf Gas und Heizöl ab

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Fischer,
sehr geehrter Herr Abgeordneter Wellenreuther,

als Vorsitzender von Haus & Grund Karlsruhe, mit knapp 10.000 Mitgliedern einer der mitgliederstärksten Vereine in der Region und größter Haus & Grund-Verband im badischen Landesteil wende ich mich heute an Sie. Die große Koalition plant auf Initiative der SPD, dass Vermieter nach der Einführung eines CO2-Preises auf Gas und Heizöl die gestiegenen Kosten nur zum Teil auf ihre Mieter umlegen dürfen. Dieser Schritt wird die privaten Kleinvermieter, für die Haus & Grund spricht, stark treffen. Zum einen sind es die wirtschaftlichen Folgen, die hiermit einhergehen. Zum anderen dürfte eine solche Regelung unzählige Streitigkeiten im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen nach sich ziehen.

Der Vorschlag ist der völlig falsche Weg, Deutschland im Hinblick auf den erforderlichen Klimaschutz gut aufzustellen. Aus den nachfolgenden Gründen lehnen wir daher den Vorschlag ab:

  • Vermieter haben keinen Einfluss auf das Heizverhalten und den Warmwasserverbrauch der Mieter. Beides ist maßgebend für den CO2-Ausstoß und die daraus entstehenden Kosten. Folglich muss der CO2-Preis auch bei den Mietern ankommen, um eine Lenkungsfunktion zu entfalten.

  • Private Eigentümer haben ihre Mietshäuser so gebaut und modernisiert, wie es nach den jeweils geltenden baurechtlichen Vorgaben und technischen Standards zulässig war und ist - und es die zur Verfügung stehenden Technologien und finanziellen Mittel möglich machen. Mieter können hingegen frei wählen, wo sie wohnen möchten. Über den Energieausweis können sie sich informieren, welchen energetischen Status das Mietobjekt hat.
     
  • Die in Abrede gestellte Lenkungswirkung durch den CO2-Preis gibt es sehr wohl, gerade wenn der Mieter den CO2-Preis zahlen muss: Mieterhaushalte treffen ihre Mietentscheidung immer aufgrund der warmen Gesamtmiete. Je teurer das Heizen wird, umso weniger werden Mieter Wohnungen mit hohen Heizkosten nachfragen wollen. Die zu erzielende Kaltmiete kann also bei energetisch sanierten Wohnungen stabil bleiben oder steigen. Vermieter müssen energetisch sanieren, um weiterhin am Markt bestehen zu können, oder die Kaltmiete senken.

Mit der konsequenten Umsetzung der im Klimaschutzplan 2030 angelegten Maßnahmen wird es bereits zu einer Überkompensierung der Mehrkosten bei den einkommensschwachen Mieterhaushalten kommen:

  • Wohngeldbezieher werden ab 2021 durch das Inkrafttreten einer CO2-Komponente im Wohngeld entlastet, um soziale Härtefälle zu vermeiden. Mit dem "Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz" wird das Wohngeld um zehn Prozent angehoben. Im Durchschnitt beträgt damit das zusätzliche Wohngeld 180 Euro pro Jahr zzgl. 43,20 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Demgegenüber liegt die jährliche Mehrbelastung aus der CO2-Bepreisung für 2021 bei 30 (Gas) bis 60 Euro (Öl).
     
  • Mit der geplanten Absenkung der Stromkosten werden alle Mieterhaushalte entlastet. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist bereits eine Senkung der EEG-Umlage beschlossen. Wird die EEG-Umlage von 6,756 Cent (Stand 2020) je Kilowattstunde bis 2026 abgeschafft, könnten damit die Mehrkosten der CO2-Bepreisung vollständig kompensiert werden. Vermieter werden nicht entlastet.

Es ist nicht im Sinne des Klimaschutzes, Vermieter an den gestiegenen Verbrauchs- und Komfortansprüchen der einkommensstarken Mieterhaushalte zu beteiligen:

  • Einkommensstarke Haushalte werden durch die proportionale Aufteilung in Summe stärker entlastet als einkommensschwache Mieterhaushalte. Diese Entlastung ist weder sozial geboten noch vor dem Hintergrund eines regelmäßig großen CO2-Abdrucks dieser Haushalte gerechtfertigt. Gerade deshalb muss die Lenkungsfunktion des CO2-Preises bei diesen Verbrauchern ihre Wirkung entfalten.

  • In Deutschland wird immer mehr Wohnfläche pro Person in Anspruch genommen. Dieser Komfortanspruch der Mieter geht auch mit steigenden Kosten für die Beheizung dieser Fläche einher. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Pro-Kopf-Wohnfläche in Deutschland 47 Quadratmeter. Vor zehn Jahren waren es nur 42,5 Quadratmeter.

  • Mieter von energetisch sanierten Wohnungen gehen oft großzügiger mit Heizenergie um als vorher - Effizienzgewinne werden so einseitig durch den Mieter zunichtegemacht. Denn Einsparungen führen oft dazu, dass Verbraucher mehr ausgeben - auch bei der Energie. Investitionen in Sanierungen helfen aber nur dann das Klima zu schützen, wenn dieser Rebound-Effekt so gering wie möglich gehalten wird.

Die Zahlung verbrauchsabhängiger Kosten durch den Vermieter wird zu Fehlentwicklungen für Wohnungssuchende auf dem Mietwohnungsmarkt führen:

  • Eine Begrenzung der Umlagefähigkeit von Heizkosten wird die Chancen für Familien und andere große Haushalte verringern, bei einer Wohnungssuche zum Zuge zu kommen. Wenn Vermieter einen Teil der Heizkosten ihrer Mieter übernehmen müssten, dann haben vor allem Alleinstehende und Paare, die selten zu Hause sind und weniger heizen, deutlich bessere Chancen als kinderreiche Familien.
     
  • Jeder Euro, den Vermieter für die Verbrauchskosten ihrer Mieter aufbringen müssen, fehlt für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden. Klimaschutz kann nicht gelingen, wenn Eigentümer in ihrer Verantwortlichkeit für den Gebäudebestand immer höher gesteckte Ziele erreichen sollen und gleichzeitig in ihren Handlungsmöglichkeiten durch Kosten und Regulierung eingeschränkt werden.

Haus & Grund hat bereits verantwortungsvolle Vorschläge für einen sozial gerechten Umgang mit der CO2-Bepreisung gemacht:

  • Die Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung müssen zu einem überwiegenden Anteil als Kopfpauschale an die Bürger zurückfließen. Schon dies bewirkt eine Umverteilung von oben nach unten, da einkommensschwache Haushalte, die im Durchschnitt wenig CO2 ausstoßen, im Verhältnis zu Wohlhabenderen am meisten zurückbekommen.

  • Da Deutschland im internationalen Vergleich viele Mieterhaushalte hat, ist es notwendig, mit den restlichen Einnahmen, die nicht direkt an die Bürger zurückgezahlt werden, ein umfangreiches Programm zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich aufzulegen. Die Förderung wäre ein zusätzlicher Anreiz für vermietende Eigentümer, in klimafreundliche Technologie zu investieren.

Ich bitte Sie daher, das in Ihrer Macht Stehende zu tun, um den Vorschlag zu verhindern. Zigtausende private Kleinvermieter werden unter den Folgen dieses populistischen Gesetzesvorstoßes zu leiden haben. Ein Vorteil für die Energiewende wird sich hieraus nicht ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Wurster (Vorsitzender)

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