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Pressemitteilung vom 24.03.2020

Corona-Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zum Kündigungsausschluss bei Mietschulden hat Vermieter nicht im Blick

Haus & Grund Karlsruhe appelliert an Bundestagsabgeordnete aus Stadt und Landkreis, Vermieter nicht im Stich zu lassen

Die Corona-Epidemie fordert in vielen gesellschaftlichen Bereichen staatliche Sondermaßnahmen, auch in Sachen Mietrecht. Galten bisher Mietschulden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Kündigungsgrund für die gemietete Wohnung, plant die Bundesregierung nun im Rahmen einer Sondersitzung des Bundestages am kommenden Mittwoch (25. März 2020) einen „Kündigungsausschluss bei Mietschulden“ während der Corona-Krise. Der Inhalt: Mieter, die aufgrund der Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, sollen keine Kündigung befürchten müssen. Sie sollen zwei Jahre Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. In Zweifelsfällen wird angenommen, dass die Mietzahlung durch Corona bedingte Einnahmeverluste ausbleibt. Die zunächst auf sechs Monate befristete Regelung soll gegebenenfalls um ein weiteres Jahr verlängert werden können.

Die Beweislast für den Grund des Mietausfalls soll allerdings nicht beim Schuldner, sprich dem Mieter, liegen, sondern beim Gläubiger, dem Vermieter. „Diese Lösung, die auf den ersten Blick als sozial gerechtfertigt erscheinen mag, wird für viele private Vermieter erhebliche Probleme mit sich bringen. Den privaten Vermietern werden damit einseitig die Lasten der Corona-Krise aufgebürdet. Das Vertrauen in einen funktionierenden Wohnungsmarkt ohne unkalkulierbare staatliche Eingriffe ist ein hohes Gut - das sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden“, so Marc Wurster, Vorsitzender von Haus & Grund Karlsruhe, in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete aus Stadt und Landkreis.

Vermieter müssen im Zweifel den Mietern nachweisen, dass diese über genug Einnahmen zur Begleichung der Miete verfügen, so die geplante Regelung. Für Vermieter bedeutet diese Regelung, dass sie bis zu achtzehn Monate keine Mieteinnahmen haben könnten. De facto werden Vermieter damit gezwungen, ihren Mietern einen zinslosen Kredit zu gewähren.

Das Corona-Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zum Kündigungsausschluss bei Mietschulden zielt einseitig auf die soziale Situation von Mietern zulasten der Vermieter, so die Kritik von Haus & Grund. „Viele private Eigentümer haben ihre Immobilie finanziert oder sind auf diese zur Einkommenserzielung angewiesen, da sie in der Vergangenheit ihre Altersvorsorge darauf aufgebaut haben. Wenn nun die Einkünfte wegbrechen, können diese Eigentümer ihre eigenen Verpflichtungen nicht mehr bedienen. Nicht zu vergessen, dass die laufenden Kosten der Immobilie, wie Wasser, Energiekosten, Müllentsorgung etc. ohnehin weiterlaufen“, gibt Wurster zu bedenken.

Auch Wurster hält ein Hilfspaket für Mieter für dringend erforderlich. Er kritisiert jedoch die einseitige Zielsetzung des Gesetzesvorhabens. Sein Lösungsvorschlag: Es wäre wesentlich sinnvoller, den Mietern mit direkten Hilfen aus Bundes- oder Landesmitteln zu ermöglichen, ihre Miete weiterhin wie vertraglich vereinbart zu zahlen. Dies könnte zum einen über Wohngeld oder auch zusätzliche neue Fördermöglichkeiten wie z. B. zinslose staatliche Kredite für die Mieter erfolgen. Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, dass der Staat Menschen mit niedrigen Einkommen hilft, weiterhin ihre Miete zu zahlen.“

Um die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes weiter aufrechterhalten, fordert Haus & Grund an den geplanten Regelungen folgende Korrekturen: Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Unterstützung aus dem Sozialsystem erlangen. Es muss flankierend einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.

Haus & Grund Karlsruhe e.V.

Ansprechpartner für die Medien

Marc Wurster
Vorsitzender Haus & Grund Karlsruhe

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