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Pressemitteilung vom 10.07.2015

Mieterverein scheitert an Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Gericht verbietet Online-Mietpreischeck in Hamburg

Der Mieterverein Hamburg ist an einer einfachen Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete gescheitert. Das Landgericht Hamburg hat den Online-Mietpreischeck des Hamburger Mietervereins per einstweiliger Verfügung verboten (Az. 327 O 303/15). Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Dieser Gerichtsbeschluss zeigt, dass es sich die Bundesregierung und der Bundestag mit der Mietpreisbremse zu einfach gemacht haben. Neuvertragsmieten an den schwammigen Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete zu koppeln, führt zwangsläufig zu Misstrauen und Rechtsstreitigkeiten“, kommentierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.

Das Landgericht bemängelt an dem Angebot, dass die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn undifferenziert mit dem Mittelwert des Hamburger Mietspiegels gleichgesetzt wird. Der Mietpreischeck unterscheidet Mietwohnungen weder nach Art und Beschaffenheit noch nach individueller Wohnlage. „Es wirft ein schlechtes Licht auf die Hamburger Mietervertreter, wenn diese die durch die Mietpreisbremse bei Mietern und Vermietern entstandene Rechtsunsicherheit ausnutzen, um auf Mitgliederfang zu gehen“, kritisierte Warnecke.

Hintergrund:
Seit 1. Juli gilt in ganz Hamburg die Mietpreisbremse. Von Ausnahmen abgesehen, darf eine Neuvertragsmiete seitdem maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dem Mietpreischeck sollten Hamburger Neumieter einfach am Rechner prüfen können, ob sich ihre Miete im gesetzlichen Rahmen bewegt. Zugleich stellt der Mieterverein über sein Portal Musterschreiben bereit, damit Mieter eine vermeintlich zu hohe Miete rügen können.

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