Jetzt online Mitglied werden
Werden Sie Mitglied bei Haus & Grund Karlsruhe und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen!
» Zum Online-Aufnahmeantrag
Menü
- Home
- Verband
- Aktuelles
- Leistungen
- Rechtsberatung
- Grundsteuerreform
- Steuer- und Architektenberatung
- Energieberatung
- Vordrucke und Musterverträge
- Mietvertragsservice
- Kautionsservice
- Weitere Leistungen
- Versicherungsservice
- Süddeutsche Wohnwirtschaft
- Online-Mietverträge
- Online-Betriebskostenabrechnung
- SCHUFA-MieterBonitätsauskunft
- SCHUFA-Firmenauskunft
- Service
- Mitgliedschaft
- Wir über uns
- Partner
- Verwaltungs GmbH
Topthemen
Muster anzeigen
Pressemitteilung vom 14.04.2015
Spielregeln für ungetrübten Grillspaß
Streit mit den Nachbarn vermeidenNach dem langen Winter treibt es nun wieder viele Menschen nach draußen. In Gärten und auf Balkonen wird die Grillsaison eröffnet. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät der Eigentümerverband Haus & Grund. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.
Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Haus & Grund rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht. Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen. Haus & Grund weist darauf hin, dass auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern schon aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills verwendet werden dürfen. Zudem kann dort das Grillen auch durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein.
Online-Mietverträge
Die mobile Arbeitsplattform für Vermieter. Jetzt einfach online Verträge für Wohnraum, Einfamilienhäuser, Gewerbe und Garagen erstellen. Ohne Installation. Bis zu 20% Rabatt. Kein Drucklimit.
Kontakt Verband
Zur Sitemap-Ansicht wechseln
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang