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Pressemitteilung vom 05.03.2015

Haus & Grund: Beschluss der Mietpreisbremse befremdlich

Ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken beiseitegeschoben

Der Bundestag hat heute die Miet­preis­bremse beschlossen. In diesem Zusammen­hang bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann es als befremdlich, mit welcher Leichtigkeit eine große Mehrheit der Bundes­tags­abgeordneten verfassungs­rechtliche Bedenken beiseite­schiebt. „In ihrer Funktion als Gesetz­geber seien die Abgeordneten in ganz besonderem Maße dem Grund­gesetz verpflichtet. Deshalb müssten begründete Hinweise auf verfassungs­rechtliche Hürden zumindest ernst­haft diskutiert werden“, forderte der Verbands­chef. Dies sei bei der Miet­preis­bremse nicht ansatz­weise geschehen. Er verwies dabei auf ein im November vergangenen Jahres veröffent­lichtes Gutachten von drei renommierten Verfassungs­rechtlern der Berliner Humboldt-Universität, in dem detailliert auf die verfassungs­rechtlichen Probleme hingewiesen wird und mögliche Lösungs­wege aufgezeigt werden.

Laut Kornemann zeugt das Votum des Bundes­tages zudem von Unkenntnis markt­wirt­schaftlicher Prinzipien. „Wer glaubt, dass die Qualität, aber auch die Quantität des Wohnungs­angebots von einer Preis­ober­grenze unbeein­flusst bleibt, der irrt. Die Eigentümer werden künftig nur noch das Notwendigste tun, um ihre Immobilien instand zu halten, weil sie ihre Aufwendungen nicht mehr refinanzieren können“, stellte Kornemann klar. Langfristig werde sich die Wohnungs­qualität verschlechtern, was gerade auch Mieter spüren werden.

» Vollständiges Gutachten
» Zusammenfassung des Gutachtens

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