Jetzt online Mitglied werden
Werden Sie Mitglied bei Haus & Grund Karlsruhe und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen!

» Zum Online-Aufnahmeantrag

Pressemitteilung vom 20.10.2014

Zum Jahresende: Betriebskosten des Vorjahres sind abzurechnen

Abrechnung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen

Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr 2013 abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibt er auf Nachforderungen sitzen. Grundsätzlich gilt: Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss einmal jährlich abgerechnet werden.

Nach Angaben von Haus & Grund genügt es nicht, die Abrechnung rechtzeitig abzusenden. Im Zweifel muss der Vermieter den rechtzeitigen Zugang nachweisen. Wenn die Post an der verzögerten Zustellung der Abrechnung schuld ist, wird dieses dem Vermieter zugerechnet. Als verspätet zugegangen gilt eine Abrechnung beispielsweise auch, wenn sie am Stichtag nach 18 Uhr in den Briefkasten des Wohnungsmieters eingeworfen wurde. Es wird in diesem Fall davon ausgegangen, dass der Mieter dann keine Möglichkeit hat, die Abrechnung rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen. Da am 31. Dezember in der Regel nur am Vormittag gearbeitet wird, sollte die Abrechnung an diesem Tag bis zum Mittag in den Briefkasten eingeworfen werden –18 Uhr ist diesem Fall zu spät.

Haus & Grund rät Vermietern, die es eilig haben, einen Boten mit der Zustellung zu beauftragen. Im Streitfall muss der Bote bezeugen, wann er dem Mieter die Abrechnung übergeben oder in dessen Briefkasten eingeworfen hat.

Online-Mietverträge

Die mobile Arbeitsplattform für Vermieter. Jetzt einfach online Verträge für Wohnraum, Einfamilienhäuser, Gewerbe und Garagen erstellen. Ohne Installation. Bis zu 20% Rabatt. Kein Drucklimit.

Kontakt Verband

Haus & Grund Karlsruhe e.V.

Kaiserallee 89 a
D-76185 Karlsruhe
 
Tel. 0721 98469-0
Fax 0721 98469-111

» E-Mail schreiben
» Rechtsanfrage per Mail

Öffnungszeiten

  • Montag, Dienstag und Donnerstag:
    08:00 bis 16:30 Uhr
     
  • Mittwoch und Freitag:
    08:00 bis 13:00 Uhr