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Pressemitteilung vom 26.06.2014

Haus & Grund: Vermieter muss für Hausfrieden sorgen können

Urteil: Rauchen in der eigenen Wohnung ja – Belästigung anderer Bewohner nein

Der Vermieterverband Haus & Grund begrüßt das heutige Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 21 S 240/13). Danach muss ein stark rauchender Mieter die Wohnung räumen, weil er durch das Rauchen die anderen Bewohner des Hauses massiv belästigt und diese Belästigung nicht abgestellt habe. „Vermieter müssen die Möglichkeit haben, in Mehrparteienhäusern den Hausfrieden zu wahren. Wenn sich ein Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen uneinsichtig zeigt, muss der Vermieter handeln und im Zweifel fristlos kündigen können“, kommentierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, das Urteil. Selbstverständlich sei das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich weiterhin erlaubt.

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