Anzeige nach § 13 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung Wasserversorgungsanlagen, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren und schwerwiegende Erkrankungen verursachen können – die Legionellose bzw. Legionärskrankheit (atypische Lungenentzündung).
Aus diesem Grund wurden die Anzeige – und Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionellen mit der Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die ab 1. November 2011 in Kraft tritt, ausgeweitet.
Anzeigepflicht
Die Anzeige ist für Anlagen erforderlich, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:
Zu einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach dem DVGW Arbeitsblatt W 551 zählen:
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